Tellergericht, das - Das Tellergericht entscheidet über Angelegenheiten die einem schwer im Magen liegen. Die exekutive Gewalt liegt in den meisten europäischen Industrienationen beim Frühstück, Mittag und Abendessen. Das Strafmaß liegt i.d.R. zwischen Feinschmecker und Abführung. Das Tellergericht gibt Prozeßkosten immer an den Antragsteller weiter, auch wenn der keine Schuld trägt. Sinnbildliche goldene Regel beim Tellergericht: Was auf den Tisch kommt, wird auch aufgegessen.
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